Einzelkronen - Dr.med.dent. Gunnar Schnitzler, Cerec

Direkt zum Seiteninhalt

Bilder zum Vergrößern anklicken

Kronen im Frontzahnbereich (Schneidezahn)

Darstellung des zerstörten Zahnes durch große Kariesdefekte

Die Karies wurde entfernt und die Zahnkrone für die Aufnahme einer Krone beschliffen.

Der beschliffene Zahn wurde mit einer vestibulären Verblendung versorgt. Dabei ist auf dem Grundgerüst aus Metall nur auf der vestibulären Seite die Krone verblendet. Nachteil: Metallanteil ist zu sehen.

Versorgung des defekten Zahnes mit eine Verblendkrone. Das Grundgerüst ( Metallkäppchen ) kann aus verschieden Metallegierungen bestehen und dies wird mit Keramik mehrflächig verblendet. Metallanteile sind immer sichtbar, aber weniger als bei der Verblendkrone mit Kunststoff.



Versorgung des defekten Zahnes mit eine Vollkeramikkrone. Die Krone besteht vollständig aus Keramik. Metallanteile sind nicht sichtbar. ( siehe Cerec )

Kronen im Seitenzahnbereich (Backenzahn)

Die Verblendung einer Krone richtet sich nach den Zahnersatzrichtlinien des SGB V. So werden im Oberkiefer die Zähne 15-25 und im Unterkiefer 34-44 verblendet oder bezuschußt. Außerhalb dieser Begrenzung kann aber auf Wunsch des Patienten eine Verblendung erfolgen.

Der Backenzahn hat mehrere kariöse Defekte oder sehr große Füllungen, die die Stabilität der Zahnkrone nicht mehr gewährleisten.


Versorgung des defekten Zahnes nach der Regelversorgung mit einer Metallkrone. Hier können verschiedene Legierungen verwendet werden.

Versorgung des defekten Zahnes mit eine Verblendkrone. Das Grundgerüst ( Metallkäppchen ) kann aus verschieden Metallegierungen bestehen und dies wird mit Keramik mehrflächig verblendet. Metallanteile sind immer sichtbar, aber weniger als bei der Verblendkrone mit Kunststoff.

Versorgung des defekten Zahnes mit eine Vollkeramikkrone. Die Krone besteht vollständig aus Keramik. Metallanteile sind nicht sichtbar. ( siehe Cerec )

Zurück zum Seiteninhalt